Während zunächst die Verfassungs- und Verwaltungsrechtsabteilung des Bundesinnenministeriums bei den Recherchen im Mittelpunkt stand, wurde der Untersuchungsrahmen des Teilprojektes mittlerweile erweitert. Ziel soll es sein, die zentralstaatlichen Innenministerien der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus, der Bundesrepublik und der DDR zu vergleichen und Brüche sowie Kontinuitäten der Verwaltungskultur herauszuarbeiten. Dabei sollen folgende weiterführenden Fragen beantwortet werden:
Gab es so etwas wie eine Pfadabhängigkeit der deutschen Staatsverwaltung im 20. Jahrhundert? In welchem Umfang knüpften die vier politischen Systeme 1919, 1933 und 1949 an Verwaltungstraditionen an, die teilweise bis ins Deutsche Kaiserreich zurückreichten? Oder veränderten sich einmal festgelegte Verwaltungspraktiken im Lauf der Zeit, etwa im Kontext von politischer Konsolidierung während der 1920er Jahre, von Zweitem Weltkrieg, verstärkter Blockbildung während des Kalten Kriegs oder der Planungseuphorie während der 1960er Jahre? Überwogen die Übereinstimmungen bei der Verwaltungskultur, oder bildeten sich stattdessen in der Weimarer Republik, dem „Dritten Reich“, der Bundesrepublik und der DDR allmählich systembedingte Verwaltungskulturen heraus? Wie beeinflussten die Systembrüche die Kommunikation innerhalb der Bürokratie und nach außen, ihren Umgang mit Recht und Gesetz und nicht zuletzt das Selbstverständnis der Beamten und Verwaltungsangestellten?
Der Untersuchungszeitraum beginnt mit der Gründung der ersten Republik 1919 und endet Mitte der 1970er Jahre, als in der Bundesrepublik eine Reformära und zugleich eine Aufbruchsphase in der Verwaltung ans Ende kamen. Als theoretischer Rahmen steht der Begriff der Verwaltungskultur im Mittelpunkt des Projekts. Dieser verweist auf neuere kulturgeschichtliche Ansätze, die sich von einer traditionellen Politik- oder Verwaltungsgeschichte abgrenzen und die Frage nach Entscheidungsinhalten und maßgeblichen Entscheidungsträgern durch stärkere Berücksichtigung von Prozessen, Symbolen und Deutungen ergänzen.
Drei Untersuchungsfelder sollen bei den Quellenrecherchen zu den vier Innenministerien im Mittelpunkt stehen: erstens das Personal, zweitens die Selbst- und Fremddeutung der Ministerien und Ministeriumsmitarbeiter und drittens die Kommunikation innerhalb der untersuchten Innenministerien sowie ihr Austausch mit der Außenwelt.